Die US-Sanktionen gegen „Autistici/Inventati“ sind der nächste Weckruf für die digitale Souveränität

Autistici/Inventati-Sanktionen: Datenschutztechnologie ist nicht extremistisch, nur weil Extremisten das Tool nutzen.

Autistici/Inventati-Sanktionen: Datenschutztechnologie ist nicht
  extremistisch, nur weil Extremisten das Tool nutzen.

Das US-Finanzministerium und das US-Außenministerium haben Autistici/Inventati (A/I) als „Specially Designated Global Terrorist“ eingestuft. Dies ist ein Präzedenzfall, da die Organisation A/I nicht wegen begangener Straftaten sanktioniert wird, sondern wegen der Bereitstellung technischer Infrastruktur für die linksextremistische Szene.


Zwar ist es die Pflicht jedes demokratischen Landes, seine Bürger vor terroristischen Bedrohungen zu schützen, dennoch stellt sich die Frage:

Wo endet die Verantwortung für Verbechen und wo beginnt die Verantwortung für die Bereitstellung von Infrastruktur?

Autistici/Inventati stellt digitale Infrastruktur wie sichere E-Mail-Dienste, Webhosting und E-Mail-Verteiler bereit. Nach Angaben der USA wurde diese Infrastruktur von Terroristen genutzt, weshalb A/I mit den Terroristen selbst gleichgesetzt und der Dienst sanktioniert wurde.

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Ohne richterliche Verfügung

Dies geschah ohne gerichtliche Anordnung oder richterliche Kontrolle.

Man mag den von Autistici/Inventati angebotenen Dienst gutheißen oder ablehnen – es ist jedoch schockierend zu sehen, dass der Dienst sanktioniert wird, ohne dass er wegen einer Straftat gerichtlich verurteilt wurde.

Autistici/Inventati-Sanktionen: Datenschutztechnologie ist nicht extremistisch, nur weil Extremisten das Tool nutzen.

Verschlüsselte E-Mails können von normalen Bürgern, von Journalisten zum Schutz einer Quelle, von politischen Aktivisten zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen – oder von Kriminellen – genutzt werden. Das macht verschlüsselte E-Mails nicht illegal.

Ein Anbieter sollte nicht wegen seiner Nutzer in Geiselhaft genommen werden.

Rechtliche Verfahren nicht angewendet

Sanktionen ohne gerichtliche Entscheidung, wie in diesem Fall, sind besonders gefährlich. Dies gibt der US-Regierung zu viel Macht, nach ihrer eigenen Agenda zu handeln – unabhängig von der Motivation – ohne jegliche gerichtliche Kontrolle. Der Dienstanbieter Autistici/Inventati hat keine Möglichkeit, seinen Fall vor Gericht zu verteidigen, und alle Nutzer seines Dienstes sind betroffen, unabhängig davon, ob sie in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind oder nicht.

Anstatt den gesamten Dienst zu sanktionieren, hätten die US-Behörden gerichtliche Anordnungen gegen mutmaßlich kriminelle Nutzer von A/I erwirken sollen.

Mithilfe gerichtlicher Anordnungen können die Behörden jeden Dienstanbieter dazu zwingen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass ihre Dienste nicht von Kriminellen missbraucht werden – genau das tun wir bei Tuta, wie Sie in unserem Transparenzbericht sehen können. Schließlich muss es möglich sein, jedem einen privaten und sicheren Dienst anzubieten, damit Menschen und Unternehmen ihre Kommunikation vor Massenüberwachung schützen können, während gleichzeitig mit den Behörden zusammengearbeitet wird, damit Kriminelle das System nicht missbrauchen können.

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Europäische digitale Infrastruktur in Gefahr

Dieser Fall – ähnlich wie 2025, als eine Anordnung von US-Präsident Trump Microsoft zwang, das E-Mail-Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu sperren – macht einmal mehr deutlich, warum Europa digitale Souveränität braucht.

Die Europäische Union hat Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre in ihrer Verfassung verankert. Europa darf nicht davon ausgehen, dass jede US-Sicherheitsmaßnahme mit seinem eigenen Rechtssystem vereinbar ist. Nun, da die USA einen Präzedenzfall geschaffen haben, in dem ein digitaler Dienstleister dafür sanktioniert wurde, dass er seine Dienste Kriminellen zur Verfügung gestellt hat, müssen sich europäische Politiker eine einfache Frage stellen:

Würden wir dieselbe Maßnahme akzeptieren, wenn sie von einer anderen Regierung (z. B. Russland oder China) oder gegen einen anderen Dienstleister mit Sitz in der Europäischen Union angewendet würde?

Wenn die Antwort „Nein“ lautet, müssen wir jetzt klarstellen, dass wir mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind – auch wenn die Maßnahme von einem Verbündeten stammt.

Datenschutz darf kein Zeichen für Schuld sein

Dieser Fall hat noch größere Bedeutung: In der Politik, nicht nur in den USA, sondern auch in der EU, gibt es eine Tendenz, Technologien, bei denen der Datenschutz an erster Stelle steht, als verdächtig anzusehen – allein aus dem Grund, dass sie die Überwachung erschweren.

Das ist ein Weg, den wir nicht einschlagen dürfen.

Verschlüsselung dient dem Schutz aller. Verschlüsselung stellt sicher, dass unsere private Kommunikation nicht ausspioniert werden kann – weder von Regierungen noch von Unternehmen oder Kriminellen.

Privatsphäre ist ein Menschenrecht, und wir dürfen es niemandem nehmen.

Illustration eines Telefons mit Tuta-Logo auf dem Bildschirm, daneben ein vergrößertes Schild mit einem Häkchen, das die hohe Sicherheit der Tuta-Verschlüsselung symbolisiert.