Privatsphäre muss geschützt werden: Die Überwachung des deutschen BND ist verfassungswidrig.
Die Überwachung des Online-Verkehrs durch den BND ist verfassungswidrig, weil Grundrechte wie Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis auch für Ausländer gelten. Ihre Kommunikation darf daher nicht überwacht werden.
BND-Überwachung in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig
Der deutsche Bundenachrichtendienst (BND) überwacht - wie jeder andere Geheimdienst auch - den Online-Verkehr, indem er ohne konkreten Verdacht große Datenmengen an Internet-Knotenpunkten wie dem De-Cix in Frankfurt/Main ausleitet. Der BND kann bis zu 1,2 Billionen Verbindungen pro Tag abzweigen. Anschließend durchsucht der BND die gewonnenen Daten mit Hilfe so genannter Selektoren - wie E-Mail-Adressen, Telefon- oder Gerätenummern.
Nach geltendem Recht muss der Bundesnachrichtendienst sicherstellen, dass nur Daten von Ausländern analysiert werden. Daten deutscher Staatsbürger sind durch die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte geschützt. So darf der BND beispielsweise keine Suchbegriffe wie E-Mail-Adressen, die auf .de enden, oder Telefonnummern, die die deutsche Landesvorwahl 0049 enthalten, verwenden.
Während der BND versucht, die Kommunikation von Bundesbürgern auszusortieren, bevor die Daten inhaltlich ausgewertet werden, klappt dies nicht immer, wie der Spiegel beschreibt.
Auch die Überwachung von Ausländern ist illegal
Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Internet-Überwachung von Ausländern durch den BND ebenfalls für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss daher das Ende 2016 novellierte BND-Gesetz erneut ändern.
Die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen und mehrere Journalisten hatten Verfassungsbeschwerde gegen die so genannte strategische Telekommunikationsüberwachung im Ausland eingelegt. Sie befürchten, dass auch Journalisten und ihre Quellen überwacht werden, obwohl ihre Kommunikation eigentlich gesetzlich geschützt ist.
Das hätten die Richter des Bundesverfassungsgerichts jetzt klargestellt, so der Spiegel:
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Deutsche Grundrechte wie die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis sind keine “Deutschen-Grundrechte”, auch Ausländer im Ausland können sich auf sie berufen. Die “Abwehrrechte gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung” erstrecken “sich auch auf Ausländer im Ausland”, heißt es im Urteil.
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Die Internetüberwachung des BND geht zu weit, sie ist “nicht auf hinreichend bestimmte Zwecke begrenzt und durch diese kontrollfähig strukturiert” und es fehle an “Schutzvorkehrungen, etwa zum Schutz von Journalisten oder Rechtsanwälten”, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Auch die Weitergabe von Erkenntnissen aus der Telekommunikationsüberwachung an andere Geheimdienste muss schärfer geregelt werden.
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Die unabhängige Kontrolle des BND muss ausgebaut werden.
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Das BND-Gesetz in der seit Anfang 2017 in Kraft getretenen Fassung ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat nun bis Ende 2021 Zeit für eine Novellierung - so lange gelten die beanstandeten Vorschriften weiter.
Nur Verschlüsselung kann die Überwachung stoppen
Dieses Urteil ist zwar ein klarer Gewinn für das Recht auf Privatsphäre, aber die Diskussion macht noch einmal deutlich, dass nur eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Daten beim Versand über das Internet schützen kann.
Deshalb konzentrieren wir uns bei Tutanota darauf, die E-Mail-Verschlüsselung so einfach zu machen, dass jeder sie benutzen kann. Für Journalisten, die ihre Quellen schützen müssen, spenden wir das verschlüsselte Kontaktformular Secure Connect.
Verschlüsselung ist das einzige Werkzeug, das wir haben, um unsere Daten online zu schützen. Deshalb müssen wir uns auch jedem Versuch widersetzen, Hintertüren in die Verschlüsselung einzubauen.
Dieses Urteil zeigt: Die Privatsphäre ist ein grundlegendes Menschenrecht, und wir müssen weiter dafür kämpfen.