Die EU fordert die Snoopers' Charter heraus - das extremste Überwachungsgesetz in einer Demokratie.

Gewinn für Privatsphäre: Die unbegrenzte Speicherung von personenbezogenen Daten ist und bleibt in Europa illegal.

In den letzten Jahren haben Großbritannien, Frankreich und Belgien zur Bekämpfung des Terrorismus Überwachungsgesetze verabschiedet, die die Privatsphäre verletzen. Datenschutz-Aktivisten befürchten, dass diese Gesetze die Persönlichkeitsrechte aller Bürger verletzen und haben deshalb Klagen eingereicht. Der europäische Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat sich nun für das Recht auf Privatsphäre ausgesprochen: Die Mittel und Methoden der Terrorismusbekämpfung müssen mit den Anforderungen des Rechtsstaates vereinbar sein und auf der Grundrechtecharta der EU basieren.


Das Recht der Bürger auf Privatsphäre muss geschützt werden

Nach Ansicht des Generalanwalts können Internet-Diensteanbieter von den Behörden nicht gezwungen werden, personenbezogene Daten von Kunden, einschließlich sensibler privater Daten wie IP-Adressen, in großen Mengen herauszugeben, selbst wenn die Behörden behaupten, dass es sich um eine Frage der nationalen Sicherheit handelt.

Der Generalanwalt sagte: “Die Bekämpfung des Terrorismus darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt der praktischen Wirksamkeit, sondern muss auch unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Wirksamkeit betrachtet werden, so dass seine Mittel und Methoden mit den Erfordernissen der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein sollten. Jedes neue Gesetz muss “nach den festgelegten Verfahren für den Zugang zu rechtmäßig aufbewahrten personenbezogenen Daten durchgeführt werden und denselben Garantien unterliegen”.

Überwachung nach US-Vorbild bleibt in der EU illegal

Kurz gesagt bedeutet dies, dass eine unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten nach amerikanischem Vorbild in der Europäischen Union nach wie vor illegal ist. Diese Stellungnahme steht im Einklang mit den Urteilen der EU-Gerichte gegen die allgemeine und unterschiedslose Datenspeicherung in den Jahren 2014 und 2016. Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Vorratsspeicherung von Daten nicht mit der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation vereinbar ist.

Auch wenn die vorliegende Empfehlung nicht verbindlich ist, wird erwartet, dass das EU-Gericht der Empfehlung folgt. Eine Entscheidung wird in einigen Monaten fallen.

Massenüberwachung führt nicht zu Sicherheit

Diese Empfehlung ist die jüngste Schlacht in einem andauernden Krieg um das Recht auf Privatsphäre zwischen Datenschützern und den Behörden. Während die Datenschützer eine Institutionalisierung der massenhaften Überwachung aller Bürger ohne rechtliche Aufsicht befürchten, argumentieren die Behörden, dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung des Terrorismus notwendig sei. Auch wenn immer wieder bewiesen wurde, dass Massenüberwachung nicht zu mehr Sicherheit führt, behaupten die Behörden, dass europäische Datenschutzgesetze bei der Verabschiedung von Gesetzen zur nationalen Sicherheit nicht berücksichtigt werden dürfen.

Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona erklärte nun: “Wenn die Zusammenarbeit privater Parteien, denen bestimmte Verpflichtungen auferlegt werden, erforderlich ist, selbst wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit geschieht, dann bringt dies diese Aktivitäten in einen Bereich, der durch das EU-Recht geregelt wird: der Schutz der Privatsphäre, der gegenüber diesen privaten Akteuren durchsetzbar ist. Dementsprechend ist die Richtlinie grundsätzlich anwendbar, wenn Anbieter elektronischer Dienste gesetzlich verpflichtet sind, Daten ihrer Teilnehmer aufzubewahren und den Behörden den Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen, wie in den vorliegenden Fällen, unabhängig davon, ob diese Verpflichtungen diesen Anbietern aus Gründen der nationalen Sicherheit auferlegt werden”.

Privacy International hat Klage eingereicht

Privacy International hat den Ball ins Rollen gebracht, indem der Fall 2015 vor das Investigatory Powers Tribunal (IPT) gebracht wurde, noch bevor Großbritannien die Snoopers’ Charter, ein stark kritisiertes Überwachungsgesetz, verabschiedet hat.

Privacy International hat die “Erfassung, Nutzung, Speicherung, Aufbewahrung, Offenlegung, Speicherung und Löschung von großen persönlichen Datensätzen (BPDs) und großen Kommunikationsdaten (BCDs) durch die britischen Sicherheits- und Geheimdienstbehörden (SIAs) - insbesondere die Government Communications Headquarters (GCHQ), den Sicherheitsdienst und den Secret Intelligence Service” - angefochten.

Ähnliche Klagen wurden auch in Frankreich und Belgien eingereicht.

EU fordert Snoopers’ Charter heraus

Schlussendlich wurde diese Klage von Privacy International zu einer sehr wichtigen Herausforderung für die britische Snoopers’ Charter, das extremste Überwachungsgesetz, das jemals in einer Demokratie verabschiedet wurde.

Dieses Gesetz sowie die Überwachungsgesetze in Frankreich und Belgien wurden nun als unvereinbar mit dem EU-Recht bezeichnet. Während wir noch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten müssen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Überwachungsgesetze in Frankreich und Belgien für illegel erklärt werden.

Im Vereinigten Königreich sieht es aufgrund des Brexit etwas anders aus. Es wird jedoch erwartet, dass auch Großbritannien seine Gesetze ändern muss, wenn es weiterhin Daten mit anderen europäischen Ländern austauschen will.

Nun warten alle auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Der Kampf um die Privatsphäre geht weiter.